Rechnung verstehen
Wir trennen Verbrauchs-, Arbeits- und Leistungskosten und ermitteln die Vollbenutzungsstunden.
INGENIEURBÜRO BIROS · KARLSRUHE & PFORZHEIM
Nach einer energetischen Sanierung bleibt die bestellte Fernwärmeleistung häufig unverändert. Wir prüfen den tatsächlichen Bedarf, berechnen eine belastbare Anschlussleistung und begleiten die Anpassung beim Versorger.
Der Ansatz ist erprobt: dokumentierte Heizlastberechnungen für mindestens 15 Mehrfamilienhäuser sowie weitere Fernwärme- und Sanierungsprojekte.
In 42 Sekunden erklärt
Der kurze Film zeigt, welche Werte auf der Rechnung wichtig sind, wie der erste Verbrauchscheck funktioniert und warum vor einer Reduzierung ein technischer Nachweis sinnvoll ist.
Warum jetzt prüfen?
Der Leistungs- oder Grundpreis richtet sich nach der vertraglich bestellten Leistung. Dämmung, neue Fenster und optimierte Anlagentechnik können den tatsächlichen Wärmebedarf deutlich senken.
Wir trennen Verbrauchs-, Arbeits- und Leistungskosten und ermitteln die Vollbenutzungsstunden.
Heizlast, Warmwasser, Wiederaufheizung, Sanierungsstand und technische Reserve werden fachlich bewertet.
Wir bereiten Entscheidung, Antrag und Abstimmung mit Versorger und Heizungsfachbetrieb vor.
Für wen lohnt sich die Prüfung?
Geeignet sind Gebäude mit einem externen Fernwärmeversorger und einem vertraglich berechneten Anschluss-, Leistungs- oder Grundpreis. Eine rein interne Wärmeversorgung mehrerer Gebäude ohne solchen Leistungspreis fällt in der Regel nicht unter diesen Prüfweg.
Eigene Referenzen aus der Praxis
Die Beispiele beruhen auf eigenen Projekten und vorhandenen Abrechnungs- und Berechnungsunterlagen. Eine technische Empfehlung entsteht erst nach Prüfung von Gebäude, Warmwasserbereitung, Lastspitzen, Anlagenbetrieb und den Vorgaben des Fernwärmeversorgers.
Der Versorger bestätigte zunächst 1.045 kW ohne Umbau. Damit werden bereits rund 15.536 € netto pro Jahr eingespart. Nach technischen Anpassungen ist die weitere Reduzierung auf 900 kW vorgesehen. Der Zielwert wurde bislang verbrauchsbasiert mit 2.000 Vollbenutzungsstunden und Sicherheitszuschlag abgeleitet; eine gebäudeweise Heizlastberechnung folgt. Berechnet mit ca. 34,15 €/kW·a.
Für das sanierte Mehrfamilienhaus mit ca. 20 Wohneinheiten und 1.419 m² beheizter Fläche wurde eine Heizlast von 66 kW nach DIN EN 12831 berechnet. Die damalige Abrechnung weist 68 kW als höchste Leistungsstufe aus. Das Ergebnis zeigt: Wir empfehlen eine weitere Bearbeitung nur, wenn Aufwand und Einsparung in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
Für die beiden zusammenhängenden Mehrfamilienhäuser wurde eine Heizlast von 40 kW nach DIN EN 12831 berechnet. Die damalige Einsparung lag wegen des niedrigen Leistungspreises nur bei rund 178 € netto pro Jahr. Für heutige Entscheidungen wird immer das aktuelle Preisblatt verwendet.
Kostenloser anonymer Online-Sofortcheck
Mit drei Werten aus der Jahresabrechnung erhalten Sie sofort eine erste Orientierung – kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Angabe persönlicher Daten. Das Ergebnis ersetzt keine Heizlastberechnung.
Transparente Preisstufen
Der Einstieg bleibt einfach. Eine umfangreiche Berechnung wird erst angeboten, wenn Unterlagen und voraussichtliche Einsparung den Aufwand rechtfertigen.
0 €kostenlos & anonym
390 €netto je Objekt
Bei Beauftragung des technischen Nachweises vollständig anrechenbar.
ab 1.490 €netto
Festpreis nach der Potenzialanalyse; typisch etwa 1.490 bis 4.500 € netto.
ab 690 €netto
Zusätzlicher Aufwand nur nach Abstimmung: 145 € netto je Ingenieurstunde.
Für Portfolios ab fünf Objekten und große Liegenschaften erstellen wir ein separates Mengenangebot. Fremdkosten des Versorgers, Ortstermine und notwendige Anlagenumbauten sind nicht enthalten und werden vorab ausgewiesen.
Was Sie erhalten
Vertragsleistung, Jahresverbräuche, Leistungspreis, Sanierungsstand und Datenqualität übersichtlich zusammengefasst.
Verbrauchsbasierte Orientierung und – wenn beauftragt – technisch begründete Anschlussleistung.
Jährliche Einsparung, einmaliger Aufwand, mögliche Umbaukosten und nachvollziehbare Amortisation.
Klare Empfehlung, Unterlagenliste und auf Wunsch ein vorbereitetes Schreiben an den Versorger.
Unser Vorgehen
Fernwärmerechnung, Vertrag, Gebäude und Sanierungsstand werden vorgeprüft.
Wir ermitteln die erforderliche Leistung nach DIN EN 12831 und berücksichtigen Warmwasser sowie Lastspitzen.
Einsparung, Anpassungskosten, mögliche Umbauten und Amortisation werden transparent dargestellt.
Wir bereiten Antrag und Unterlagen vor und begleiten die technische Abstimmung.
Die erste vollständige Abrechnung und die Betriebswerte nach der Änderung werden überprüft.
Für Hausverwaltungen und Bestände
Statt jede Liegenschaft sofort vollständig berechnen zu lassen, prüfen wir vorhandene Rechnungen zunächst gesammelt. Sie erhalten eine Prioritätenliste mit Ampel, fehlenden Unterlagen und dem wirtschaftlich sinnvollsten nächsten Schritt je Objekt.
Bestandsprüfung anfragenDer Unterschied
iSFP, Wärmeschutznachweis, Pläne und frühere Sanierungsunterlagen verkürzen die Bearbeitung.
Persönliche Betreuung in Karlsruhe, Pforzheim und der Region – bei Bedarf mit Ortstermin.
Warmwasser, Wiederaufheizung und Anlagenbegrenzungen werden mit einer nachvollziehbaren Reserve berücksichtigt.
Die Empfehlung folgt der technischen und wirtschaftlichen Prüfung des Gebäudes.
Häufige Fragen
Im ersten Schritt genügen meist die Fernwärmerechnungen der letzten zwei bis drei Jahre, die vertragliche Anschlussleistung, das aktuelle Preisblatt und Informationen zu erfolgten Sanierungen.
Die Empfehlung berücksichtigt die normgerechte Heizlast, Warmwasser- und Spitzenlasten sowie eine dokumentierte Sicherheitsreserve. Eine Reduzierung wird erst nach technischer Plausibilitätskontrolle empfohlen.
Das hängt vom Versorger, der Station und dem Umfang der Änderung ab. Wir klären frühzeitig, ob eine reine Regulierung genügt oder technische Anpassungen erforderlich sind.
Voraussetzung ist in der Regel ein externer Fern- oder Nahwärmeversorger, der eine vertragliche Anschlussleistung beziehungsweise einen leistungsabhängigen Grundpreis abrechnet. Eine interne Heizzentrale, die mehrere eigene Gebäude versorgt, wird technisch und wirtschaftlich anders bewertet.
Nach der derzeit geltenden Fassung des § 3 AVBFernwärmeV kann die Leistung grundsätzlich einmal jährlich mit vier Wochen Frist zum Monatsende angepasst werden. Bis zu 50 % Reduzierung ist danach ohne Nachweis möglich; Vertrag, Anwendungsbereich und Vorgaben des jeweiligen Versorgers werden trotzdem vor jeder Empfehlung geprüft.
Prüfung anfragen
Die erste Eignungseinschätzung ist unverbindlich. Wir sagen Ihnen, ob eine vertiefte Prüfung wirtschaftlich sinnvoll erscheint und welche Unterlagen dafür noch benötigt werden.
Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Alex Biros
Persönliche technische Einordnung statt rein automatisierter Tarifauswertung.
Ingenieurbüro Biros
Karlsruhe · Pforzheim
0721 / 66 59 28-00
info@biros.de